Gesellschafter und Anlegerinformationen

Verkaufsprospekt BNG - Öffentliches Angebot beendet

Mit einer Beteiligung an der Breitbandnetz GmbH & Co. KG investieren Sie in die Errichtung, den Betrieb und die Wartung eines modernen und leistungsfähigen Glasfasernetzes in Deutschland. Als Gesellschafter haben Sie die Möglichkeit am prognostizierten Wachstum dieses Sektors im Telekommunikationsmarkt teilzuhaben.

Risikohinweis nach § 12 VermAnlG:

Der Erwerb dieser Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

Wichtiger Hinweis: Der Fortführungsverkaufsprospekt vom 29.01.2018, ergänzt um den Nachtrag Nr. 1 vom 28.11.2018 und den Nachtrag Nr. 2 vom 28.01.2019 gemäß § 8a VermAnlG betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen und partiarischen Nachrangdarlehen der Breitbandnetz GmbH & Co. KG ist nicht mehr gültig. Am 15.05.2019 hat die Gesellschafterversammlung der Breitbandnetz GmbH & Co. KG beschlossen, das öffentliche Angebot zu beenden. Die vollständige Tilgung der Vermögensanlage ist noch nicht erfolgt.


Veröffentlichungen gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG

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Änderung der Gewinn- und Verlustbeteiligung

Datum der Veröffentlichung: 05.07.2021

Emittentin: Breitbandnetz GmbH & Co. KG, Husumer Straße 63 in 25821 Breklum.

Vermögensanlagen: Gesplittete Einlagen in Form von Kommanditanteilen und partiarischen Nachrangdarlehen (Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt in der Fassung vom 12.07.2016 (veröffentlicht am 29.07.2016); Fortführungsverkaufsprospekt in der Fassung vom 29.01.2018 (veröffentlicht am 07.02.2018) einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom 28.11.2018 und Nr. 2 vom 28.01.2019).

Die zu veröffentlichende Tatsache nach § 11a VermAnlG:

Die Gesellschafter/Anleger der Breitbandnetzgesellschaft (Emittentin) haben im Wege des Umlaufverfahrens bis zum 28.06.2021 folgende Änderung des Gesellschaftsvertrags beschlossen:

Bisher wurde ein Jahresverlust auf die Gesellschafter im Verhältnis der Kapitalkonten (Pflichteinlage) verteilt und auf die individuellen Verlustvortragskonten gebucht. Das führte dazu, dass die Verlustvortragskonten der Gesellschafter, die am längsten an der Gesellschaft beteiligt sind, die höchsten Verluste aufweisen.

Durch die beschlossene Änderung des Gesellschaftsvertrags soll dies vermieden werden, indem künftig etwaige Verluste zunächst den später beigetretenen Gesellschaftern in dem Umfang anteilig zugewiesen werden, in dem im Zeitpunkt ihres Beitritts die zeitlich vorher eingetretenen Gesellschafter Verluste der Gesellschaft zugewiesen bekommen haben.

Sofern die Verluste nicht ausreichen, um alle Gesellschafter gleichzustellen, sind später anfallende Gewinne den Gesellschaftern, denen auf Grund unterschiedlicher Beitrittszeitpunkte höhere Verluste zugerechnet wurden, solange vorab zuzurechnen, bis alle Gesellschafter ergebnismäßig gleichgestellt sind.

Die Änderung des Gesellschaftsvertrags führt dazu, dass bei den später beigetretenen Gesellschaftern der Anspruch auf Zuweisung der entnahmefähigen und nicht entnahmefähigen Gewinnanteile und der Anspruch auf die gewinnabhängige Verzinsung aus dem partiarischen Darlehen später als bisher prognostiziert entstehen wird. Im Gegenzug werden den zeitlich früher beigetretenen Gesellschaftern zum Ausgleich ihrer höheren Verlustvortragskonten zunächst mehr (zu versteuernde) Gewinne zugewiesen als ursprünglich prognostiziert.

Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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Verschiebung von Zinszahlungen an die Gesellschafter

Datum der Veröffentlichung: 06.07.2020

Emittentin: Breitbandnetz GmbH & Co. KG, Husumer Straße 63 in 25821 Breklum.

Vermögensanlagen: Gesplittete Einlagen in Form von Kommanditanteilen und partiarischen Nachrangdarlehen (Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt in der Fassung vom 12.07.2016 (veröffentlicht am 29.07.2016); Fortführungsverkaufsprospekt in der Fassung vom 29.01.2018 (veröffentlicht am 07.02.2018) einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom 28.11.2018 und Nr. 2 vom 28.01.2019).

Die zu veröffentlichende Tatsache nach § 11a VermAnlG:

Die Gesellschafter/ Anleger der Breitbandnetzgesellschaft (Emittentin) haben im Wege des Umlaufverfahrens bis zum 30.06.2020 den jährlichen Wirtschaftsplan beschlossen. Dieser enthält eine aktualisierte Mittelfristplanung, die sich auch auf die Zinszahlungen an die Gesellschafter/ Anleger aus den partiarischen Nachrangdarlehen auswirkt.

Den Gesellschaftern/ Anlegern der Emittentin steht ein Anspruch auf Verzinsung der gewährten partiarischen Nachrangdarlehen in Höhe von 3% p.a. zzgl. einer gewinnabhängigen Verzinsung in Höhe von maximal 2% p.a. zu.

Diese Zinszahlungen werden jedoch gestundet, bis die Liquiditätslage der Emittentin eine Auszahlung der Zinsen zulässt. Gemäß den Prognoserechnungen wurde bisher erstmalig im Geschäftsjahr 2021/2022 mit einer Zinszahlung aus den partiarischen Nachrangdarlehen gerechnet. Ab dem Geschäftsjahr 2031/2032 war gemäß den Prognosen die Auszahlung einer gewinnabhängigen Verzinsung an die Gesellschafter/ Anleger der Emittentin geplant.

Ausgehend von der nunmehr aktualisierten Mittelfristplanung der Emittentin verschiebt sich die Auszahlung der gestundeten Zinsen aus den partiarischen Nachrangdarlehen in Höhe von 3 % p.a. um zwei Jahre nach hinten. Die Zahlung der gewinnabhängigen Verzinsung in Höhe von maximal 2 % p.a. soll wiederum erst nach Abbau des Verlustvortrages, der zum Ende des in der Mittelfristplanung gewählten Betrachtungszeitraumes (bis Geschäftsjahr 2031/32) noch rd. 5,8 Mio. Euro beträgt, erfolgen.

Die Verschiebung der Auszahlung der Zinsen aus den partiarischen Nachrangdarlehen in Höhe von 3 % p.a. sowie der gewinnabhängigen Verzinsung in Höhe von maximal 2 % p.a. führt dazu, dass die Gesellschafter/ Anleger die geplanten Zinszahlungen später als bisher prognostiziert erhalten werden.

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Anpassung der Finanzierungstruktur der Breitbandnetzgesellschaft

Datum der Veröffentlichung: 20.05.2019

Emittentin: Breitbandnetz GmbH & Co. KG, Husumer Straße 63 in 25821 Breklum.

Vermögensanlagen: Gesplittete Einlagen in Form von Kommanditanteilen und partiarischen Nachrangdarlehen (Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt in der Fassung vom 12.07.2016 (veröffentlicht am 29.07.2016); Fortführungsverkaufsprospekt in der Fassung vom 29.01.2018 (veröffentlicht am 07.02.2018) einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom 28.11.2018 und Nr. 2 vom 28.01.2019).

Die zu veröffentlichende Tatsache nach § 11a VermAnlG:

Auf der Gesellschafterversammlung am 15.05.2019 haben die Gesellschafter der Breitbandnetzgesellschaft eine Anpassung der Finanzierungstruktur beschlossen. Aufgrund des geringer eingeworbenen Eigenkapitals gegenüber der derzeitig gültigen Mittelfristplanung der Breitbandnetzgesellschaft musste eine alternative Form der Finanzierung gefunden werden. Durch eine temporäre Nutzung der bestehenden Kapitaldienstreserven wird die Breitbandnetzgesellschaft somit eine möglicherweise entstehende Liquiditätslücke überbrücken können. Die entsprechenden Zustimmungen der finanzierenden Banken zur temporären Nutzung der Kapitaldienstreserve wurden bereits im Vorfeld der Gesellschafterversammlung erteilt. Die schriftliche Fixierung in Form von Nachträgen zu den Darlehensverträgen steht noch aus. Die Breitbandnetzgesellschaft kann somit rund 1,4 Mio. € für Investitionen in den Glasfaserausbau nutzen, um die Erschließung in der Ausbauregion schnellstmöglich abzuschließen. Darüber hinaus wird die Breitbandnetzgesellschaft eine Betriebsmittelkreditlinie i.H.v. 300 T€ zur Finanzierung des Umlaufvermögens einrichten.

Die Nutzung der bestehenden Kapitaldienstreserven und der Betriebsmittelkreditlinie führt dazu, dass die Emittentin zunächst die sich daraus ergebenden Verpflichtungen gegenüber den finanzierenden Banken erfüllen muss, bevor Auszahlungen an die Anleger erfolgen können. Daher werden die Auszahlungen an die Anleger gegebenenfalls erst später erfolgen oder nicht in der prognostizierten Höhe. Wenn die Emittentin die Fremdmittel nicht/nicht rechtzeitig zurückzahlen kann, kann sie gezwungen sein, das Glasfasernetz oder Teile dessen zu veräußern, um die Ansprüche der Fremdkapitalgeber zu erfüllen. Es kann seitens der Banken auch zur Verwertung der zur Kreditsicherheit bestellten Sicherheiten in Form eines zwangsweisen Verkaufs des Glasfasernetzes kommen. Sollte der erzielte Verkaufserlös nicht zur Deckung der Darlehensforderung ausreichen, könnte dies zur Insolvenz der Emittentin und zu einem Totalverlust der Einlagen für den einzelnen Anleger führen.

Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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Verkaufsprospekt

Der Fortführungsverkaufsprospekt vom 29.01.2018, sowie der Nachtrag Nr. 1 vom 28.11.2018 und der Nachtrag Nr. 2 vom 28.01.2019 stehen Ihnen zum Download bereit.

Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen kein Zeichnungsangebot darstellen. Am 15.05.2019 hat die Gesellschafterversammlung der Breitbandnetz GmbH & Co. KG beschlossen, das öffentliche Angebot zu beenden. Die vollständige Tilgung der Vermögensanlage ist noch nicht erfolgt.

Vermögensanlagen-Informationsblätter

Unsere aktuellsten Vermögensanlagen-Informationsblätter stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen kein Zeichnungsangebot darstellen. Am 15.05.2019 hat die Gesellschafterversammlung der Breitbandnetz GmbH & Co. KG beschlossen, dass öffentliche Angebot zu beenden. Die vollständige Tilgung der Vermögensanlage ist noch nicht erfolgt.

Beitrittserklärungen

Folgende Dokumente sind notwendig, wenn Sie Interesse an einer Beteiligung an der Breitbandnetz GmbH & Co. KG haben. Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen kein Zeichnungsangebot darstellen. Am 15.05.2019 hat die Gesellschafterversammlung der Breitbandnetz GmbH & Co. KG beschlossen, das öffentliche Angebot zu beenden. Die vollständige Tilgung der Vermögensanlage ist noch nicht erfolgt.

Archiv Verkaufsprospekte

Zu Ihrer Information stellen wir Ihnen hier auch unseren Vorgänger-Verkaufsprospekt (Verkaufsprospekt vom 12.07.2017, ergänzt um den Nachtrag Nr. 1 vom 20.04.2017), die entsprechenden Vermögensanlagen-Informationsblätter und die Vermögensanlagen-Informationsblätter des Fortführungsprospektes in Fassung vom 29.01.2018, sowie des Nachtrages Nr.1 vom 28.11.2018 zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen kein Zeichnungsangebot darstellen, sondern nur zu Ihrer Information dienen. Am 15.05.2019 hat die Gesellschafterversammlung der Breitbandnetz GmbH & Co. KG beschlossen, das öffentliche Angebot zu beenden. Die vollständige Tilgung der Vermögensanlage ist noch nicht erfolgt.

Unser Projekt macht deutlich, welche gesellschaftlichen Herausforderungen eine Region bewältigen kann, wenn sie solidarisch zusammensteht.

Ein starkes Netz: Unsere Gesellschafter und Initiatoren

Die Errichtung und der Betrieb des hochmodernen Glasfasernetzes durch die Breitbandnetz Gesellschaft ist nur möglich, da sich zahlreiche Gesellschafter, die vornehmlich aus dem regionalen Umfeld stammen, stark finanziell engagieren. Ohne unsere Gesellschafter wäre der flächendeckende Glasfaserausbau in unserer Region nicht möglich.

Die Gesellschafter sind hauptsächlich Unternehmer aus dem Bereich der erneuerbaren Energien (insbesondere Windkraft), Kommunen sowie einige private Investoren. Auch die Hansewerk AG ist der Gesellschaft beigetreten und unterstreicht damit ihr Engagement in der Region.

  • Ahrenshöfter Naturkraftwerke GmbH & Co. KG
  • Amt Mittleres Nordfriesland
  • Amt Südtondern
  • ARGE Netz GmbH & Co. KG
  • ATRON Service GmbH
  • Bauernwindpark Struckum GmbH
  • bauXpert Christiansen GmbH & Co. KG
  • BEA Infrastruktur UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • Biogas Bohmstedt GmbH & Co. KG
  • Biogas Braderup Hansen u. Petersen GmbH & Co. KG
  • Biogas Dörpum GmbH & Co. KG
  • Bökingharder Windpark GmbH & Co. KG
  • Breitbandbeteiligungsgesellschaft Reußenköge GmbH & Co. KG
  • Bürger-Solarpark Bohmstedt GmbH & Co. KG
  • Bürger-Solarpark Bosbüll GmbH & Co. KG
  • Bürger-Solarpark Bosbüll II GmbH & Co. KG
  • Bürgersolarpark Ellhöft GmbH & Co. KG
  • Bürgersolarpark Klanxbüll GmbH & Co. KG
  • Bürgersolarpark Rodenäs GmbH & Co. KG
  • Bürgerwind Enge-Sande Betriebs GmbH & Co. KG
  • BWP Bahrenhof GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Bordelum II GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Bordelum III GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Braderup GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Brebek GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Breklum II GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Dagebüll GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Diedersbüll GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Dree Meeden GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Emmelsbüll-Horsbüll GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Galmsbüll Betriebs GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Galmsbüll GmbH GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Langenhorn GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Langenhorn II GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Lübke Koog GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Lübke Koog Nord GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Lübke Koog Süd GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Lübke Koog West GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Lübke Koog 2011 GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Niebüll GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Niebüll II GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Ockholm GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Sprakebüll GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Stadum-Sprakebüll GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Stadum-Sprakebüll II GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Süderlügum GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Veer Dörper GmbH & Co. KG
  • Bürgerwindpark Wisch UG (haftungsbeschränkt & Co. KG)
  • BWP Braderup-Tinningstedt GmbH & Co. KG
  • Geestpark Almdorf GmbH & Co. KG
  • Gemeinde Achtrup
  • Gemeinde Ahrenshöft
  • Gemeinde Almdorf
  • Gemeinde Aventoft
  • Gemeinde Bargum
  • Gemeinde Bohmstedt
  • Gemeinde Bordelum
  • Gemeinde Bosbüll
  • Gemeinde Braderup
  • Gemeinde Breklum
  • Gemeinde Dagebüll
  • Gemeinde Drelsdorf
  • Gemeinde Ellhöft
  • Gemeinde Emmelsbüll-Horsbüll
  • Gemeinde Enge-Sande
  • Gemeinde Friedrich-Wilhelm-Lübke Koog
  • Gemeinde Goldebek
  • Gemeinde Goldelund
  • Gemeinde Högel
  • Gemeinde Humptrup
  • Gemeinde Joldelund
  • Gemeinde Klanxbüll
  • Gemeinde Klixbüll
  • Gemeinde Langenhorn
  • Gemeinde Leck
  • Gemeinde Lütjenholm
  • Gemeinde Neukirchen
  • Gemeinde Ockholm
  • Gemeinde Reußenköge
  • Gemeinde Risum-Lindholm
  • Gemeinde Rodenäs
  • Gemeinde Sönnebüll
  • Gemeinde Sprakebüll
  • Gemeinde Stadum
  • Gemeinde Stedesand
  • Gemeinde Struckum
  • Gemeinde Süderlügum
  • Gemeinde Tinningstedt
  • Gemeinde Uphusum
  • Gemeinde Vollstedt
  • Gemeinde Westre
  • Gerhard Jessen KG Ulmenhof
  • Grenzstrom Vindtved Planungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH
  • HanseWerk AG
  • HBK Dethleffsen GmbH
  • Henning Holst
  • Kabelbau Nord GmbH
  • Kai Block
  • Kai Nissen
  • Klein-Klanxbüll Solar GmbH & Co. KG
  • Klixbüller Energie GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
  • Kreis Nordfriesland
  • Max-Werner Ketelsen
  • Norddeutsche Eisenbahn Niebüll GmbH
  • Peter Christian Petersen GmbH & Co. KG
  • Plus Wind Galmsbüll GmbH & Co. KG
  • SAT Solarpark 4 GmbH & Co. KG
  • SAT Solarpark I GmbH & Co. KG
  • Solarpark Wange GmbH & Co. KG
  • Sonnen- und Alternativtechnik GmbH & Co. KG
  • Stadt Bredstedt
  • Stadt Niebüll
  • Süd-West Windpark GmbH & Co. KG
  • Sven Vogt Bau GmbH
  • Windpark Galmsbüll Inh. Torsten Levsen
  • VR Bank Nord eG
  • Wangewind Maren Zumholz GbR
  • Wiedingharder Windpark e.K.
  • Windpark Bohmstedt GmbH & Co. KG
  • Windpark Bordelum GmbH & Co. KG
  • Windpark Bosbüll GmbH & Co. KG
  • Windpark Bredstedt-Land GmbH
  • Windpark Breklum GmbH
  • Windpark Brollingsee GmbH & Co. KG
  • Windpark Dörpum GmbH & Co. KG
  • Windpark Drelsdorf GmbH & Co. KG
  • Windpark Ellhöft GmbH & Co. KG
  • Windpark Emmelsbüll GmbH & Co. KG
  • Windpark Herrenkoog GmbH & Co. KG
  • Windpark Högel GmbH & Co. KG
  • Windpark Kohldamm GmbH & Co. KG
  • Windpark Leckeng Repowering GmbH & Co. KG
  • Windpark Ligedeler GmbH & Co. KG
  • Windpark Lütjenholm GmbH & Co. KG
  • Windpark Nordergoesharde GmbH & Co. KG
  • Windpark Osterdahl GmbH & Co. KG
  • Windpark Osterdeich GmbH & Co. KG
  • Windpark Osterhof GmbH & Co. KG
  • Windpark Schnatebüll Repowering GmbH & Co. KG
  • Windpark Sönnebüll GmbH & Co. KG
  • Windpark Sönnebüll II GmbH & Co. KG
  • Windpark Sönnebüll M & B GmbH & Co. KG
  • Windpark Struckum GmbH
  • Windpark Struckum II GmbH & Co. KG
  • Windpark Vollstedt GmbH
  • Windpark Vollstedt II GmbH
  • Windpark Wangefeld Nord GmbH & Co. KG
  • Zweite Klixbüller Energiegesellschaft mbH & Co. KG

+ + Achtung: Am 17.09.2019 ist unser Büro nicht besetzt + +

Die Störungsdienste unserer Provider erreichen Sie unter der Telefonnummer:

Stadtwerke Flensburg: 0461-4874466

nordischnet: 0800-9070070

Am Mittwoch, dem 18.09.2019, stehen wir Ihnen wieder zur Verfügung oder vorab per E-Mail an info@breitband-nf.de.